Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 17-1 vom 03.11.2017

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1 OWIS liefert nicht an Verbraucher. gem § 13 BGB also Privatpersonen.

1.2 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden von OWIS nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht widersprochen worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Angaben über die Beschaffenheit unserer Leistung sind keine Garantien i. S. v. § 443 BGB, es sei denn, wir erklären ausdrücklich schriftlich, dass wir eine Garantie i. S. v. § 443 BGB abgeben.

1.3 Die Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen an den Besteller, soweit OWIS diese nicht zu abweichenden Bedingungen bestätigt hat.

1.4 Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote erfolgen ausnahmslos freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Mängel, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Der Auftrag gilt erst dann und nur so als angenommen, wenn und soweit er von OWIS schriftlich bestätigt oder wenn von OWIS Lieferschein, Proforma-Rechnung oder Rechnung erstellt worden ist.

2.2 Mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.

2.3 Die bei Vertragsschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.

2.4 Bei Nichterfüllung von Rahmen-/Abrufaufträge behält sich OWIS vor, die nach Ablauf des Vertrages nicht abgerufenen Gegenstände ohne vorheriger Mahnung dem Kunden zu liefern und zu berechnen. Der Rücktritt von einem Rahmenauftrag ist nur dann möglich, wenn es sich hierbei um ein aktuelles Katalogprodukt handelt. In diesen Fällen beträgt die Rücktrittsgebühr 25 % vom Wert der noch nicht abgerufenen und gelieferten Produkte.

2.5 Wird die Laufzeit eines bestehenden Rahmen-/Abrufauftrages überschritten, hält sich OWIS das Recht vor, die einzelnen Preise für die jeweiligen Produkte zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

2.6 Bei Standardprodukten, kundenspezifischen Produkten oder Modifikationen sowie bei Optikartikeln, die weder im aktuellen Katalog noch in der aktuellen Preisliste aufgeführt sind, ist ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag oder ein Umtausch nicht möglich.

2.7 Für Rücksendungen von irrtümlich falsch bestellten Artikeln, muss eine Bearbeitungsgebühr von 10 %, mindestens jedoch EUR 60,- für die Überprüfung berechnet werden. Rücksendungen dieser Art werden nur anerkannt, wenn die irrtümlich bestellten Artikel innerhalb von 7 Tagen nach Versand an den Kunden durch OWIS, wieder bei OWIS eingegangen sind und die jeweilige Produktverpackung ungeöffnet ist.

2.8 Leihsendungen werden für eine Zeit von 14 Tagen kostenfrei zur Verfügung gestellt, wenn die Vereinbarung „Allgemeine Bedingungen für Leihsendungen“ unterschrieben vorliegt. Bei Überschreiten der kostenfreien Leihfrist von 14 Kalendertagen wird für jede angefangene Kalenderwoche eine Leihgebühr in Höhe von 5 % des Netto-warenwertes, mindestens jedoch EUR 25,-, berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

2.9 Kommt eine von OWIS bereitgestellte Leihsendung beschädigt zurück, so werden dem Leihsendungsnutzer die Reparaturkosten für die einwandfreie Wiederherstellung des Leihsendungsprodukts berechnet.

2.10 Ein Kauf von Leihsendungsgeräten ist nicht möglich.

2.11 Bei Bestellsummen unter EUR 100,- netto wird eine Pauschale für Verwaltungskosten in Höhe von EUR 12,- netto erhoben.

 

§ 3 Konstruktionsänderungen, Schutzvorrichtungen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen

3.1 Änderungen der Konstruktion, Ausführung und Montage zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bleiben vorbehalten, soweit hierdurch die vom Kunden beabsichtigte Verwendung nicht beeinträchtigt und der Wert unserer Leistung nicht herabgemindert wird.

3.2 Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Modellen und anderen Unterlagen verbleibt bei OWIS; sie dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zu OWIS Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen hat der Kunde auf unser Verlangen inkl. aller Kopien unverzüglich zurückzugeben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, die wir zulässigerweise in die Produktion des Liefergegenstandes eingeschaltet oder denen wir die Lieferung übertragen haben.

3.3 In unseren Katalogen, Prospekten, Produktinformationen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, ausgenommen diese wurden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt.

3.4 Die Weitergabe unserer Software an Dritte sowie deren Vervielfältigung darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Ausgenommen hiervon ist die Erstellung einer Sicherungskopie.

 

§ 4 Muster

Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum von OWIS.

 

§ 5 Reparaturen, Serviceaufträge

5.1 Sollte eine kostenpflichtige Reparatur oder Wartung erforderlich sein, wird der Kunde OWIS per E-Mail informieren. Hierzu kann der Kunde das Rücksendeformular (nachfolgend „RMA-Formular“) downloaden oder per E-Mail bei OWIS anfordern. Die von OWIS vergebene RMA-Nummer (Return Authorization Number) muss für den gesamten Schriftverkehr verwendet werden.
Zu den Rücksendepapieren gehören das RMA-Formular sowie die darin enthaltene Dekontaminationserklärung. Zur Sicherheit unserer Mitarbeiter wird die Sendung nicht geöffnet, falls diese Formulare nicht ausgefüllt beiliegen, und nach 14 Tagen unrepariert an den Kunden zurück gesandt.
Der Kunde schickt das defekte Produkt an OWIS und zahlt die Versandkosten inkl. Verpackung. Nach Erhalt des Produkts überprüft OWIS das Produkt auf den angegebenen Fehler und evtl. weitere Fehler, prüft die anzuwendende Gewährleistungsfrist und informiert den Kunden über anfallende Reparaturkosten. OWIS erstellt dem Kunden ein entsprechendes Serviceangebot zur Reparatur des Produkts. Der Kunde erteilt dann unter Grundlage des Serviceangebots einen entsprechenden Serviceauftrag.

5.2 Lässt der Kunde das Produkt nicht reparieren, fällt eine entsprechende Servicepauschale an, die dem Kunden in diesem Fall berechnet wird.

5.3 Die Kosten für den Rückversand des Produkts werden dem Kunden berechnet.

 

§ 6 Preise

Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zuzüglich der jeweiligen MwSt. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für eine Lieferung ab Herstellungsort und schließen eine Standardverpackung ein. Mehrkosten für eine Spezialverpackung, für Speditionsversand, Luft- und Seefracht oder für besondere Verpackungsvorschriften sowie Kosten für Transportversicherungen, Abfertigungsgebühren und sonstige Gebühren werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei – auch nachträglichen – Leistungen, für die keine Preise vereinbart sind, werden diese nach den am Tage der Lieferung gültigen Kosten und Preisen verbindlich von OWIS berechnet. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Abnehmer über, sobald der Liefergegenstand die Betriebsräume von OWIS verlässt; dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den OWIS nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Dasselbe gilt, wenn OWIS von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.

 

§ 8 Lieferzeit und Lieferverzögerung

8.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen, Voraussetzungen, sowie Inhalt des Geschäfts einig und alle technischen Fragen abgeklärt sind.

8.2 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, den rechtzeitigen Erhalt aller etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers - insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen - voraus. Sind diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Dies gilt nicht, soweit OWIS die Verzögerung zu vertreten hat.

8.3 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Sendung das Werk von OWIS oder das Werk eines Unterlieferanten bzw. das Lager von OWIS oder das Lager eines Unterlieferanten verlassen hat. Bei Abnahme ab Werk oder durch einen Beauftragten des Bestellers oder in dem Fall, dass die Lieferung sich auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abnahme- bzw. versandbereit ist. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend ein Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

8.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist OWIS berechtigt, für den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

8.5 Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 8.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

8.6 In Fällen höherer Gewalt und bei allen Ereignissen, die außerhalb des Willens und Einflussnahme von OWIS liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Mobilmachen, Krieg, Aufruhr, Streik und Aussperrung, behördliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie unvorhergesehene Hindernisse bei Herstellung oder Lieferung – bei OWIS oder eines Unterlieferanten von OWIS – gilt die Lieferzeit als angemessen verlängert. OWIS wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

8.7 Teillieferungen / Abweichungen von den Bestellmengen bis zu ± 10 % sind zulässig, sofern dies bei Berücksichtigung der Interessen des Bestellers für diesen zumutbar ist.

8.8 Bei Sonderartikeln sind Abweichungen der Liefermengen von den Bestellmengen bis zu ± 10 % zulässig.

8.9 Im Falle eines von OWIS zu vertretenden Lieferverzuges kann der Besteller erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er OWIS eine den Umständen nach angemessene Nachfrist gesetzt hat. Im Übrigen kann er nur auf Grund vorheriger Vereinbarungen zurücktreten. In diesem Fall hat OWIS Anspruch auf Ersatz der aus dem Vertrag entstandenen Kosten und Auslagen einschließlich der Verpflichtungen, die OWIS im Rahmen des vereinbarten Lieferumfanges gegenüber Dritten eingegangen ist. Ferner hat der Besteller in solchen Fällen den Gewinn zu ersetzen.

8.10 Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von OWIS innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.

8.11 Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach 11.2 dieser Bedingungen.

 

§ 9 Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung fällig. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, rein netto. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

9.2 Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlungseingang, wenn sie eingelöst sind. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks übernimmt OWIS keine Haftung. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zuzüglich etwa aufgelaufener Zinsen und Kosten verwendet. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

9.3 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzuges. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9.4 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abnehmers ist OWIS berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen ist OWIS berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

9.5 Die Zahlung hat durch Banküberweisung zu erfolgen und muss für OWIS kostenfrei sein.

9.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OWIS anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9.7 Zahlungen müssen ausschließlich in EURO erfolgen.

 

§ 10 Gewährleistung

10.1 Sachmängel

a) Der Besteller hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu prüfen, sowie die öffentlich rechtlich vorgeschriebenen Begleitpapiere der Ware auf Übereinstimmung mit der Bestellung, vertragsgemäße Beschaffenheit und etwaige Mängel zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt

  • wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 3 Kalendertagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erfolgt.
  • wenn die Mängelrüge bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erfolgt.

Bei sichtbaren Transportschäden (beschädigte Verpackung) darf die Ware nur angenommen werden, wenn der Spediteur (z. B. Paketdienst) die beschädigte Verpackung auf den Begleitpapieren dokumentiert. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe etc. von Mustern oder früheren Lieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei berechtigter Mängelrüge leistet OWIS bei Mängeln der gelieferten Waren nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder hat OWIS eine gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen lassen, so hat der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 9 das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Vertragspreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei unerheblichen Mängeln hat der Besteller jedoch nur das Recht, den Vertragspreis zu mindern. Rückgriffsansprüche des Bestellers im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche eines Endkunden sind dann ausgeschlossen, wenn der geltend gemachte Mangel nicht bereits bei Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war. Dies gilt insbesondere für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Waren beim Besteller oder bei seinem Beauftragten entstanden sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 478 und 479 BGB.

b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch OWIS oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für Rückgriffsansprüche (§ 479 Abs. 1 BGB), für Mängel eines Bauwerks und für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

c) Keine Gewähr besteht für OWIS-Produkte insbesondere in folgenden Fällen:

  • ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, Lagerung oder durch Missbrauch durch den Besteller oder Dritte
  • natürliche Abnutzung
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
  • nicht ordnungsgemäße Wartung
  • bei unsachgemäßer thermischer, mechanischer sowie chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Behandlung ausgesetzt wurden
  • für Produkte die nicht von uns repariert oder geändert wurden
  • Schäden, die aufgrund eines Unfalls oder durch den Gebrauch, Lagerung, Transport oder Bedienung entstanden sind

d) Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet OWIS nicht für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

e) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf gebrochene und / oder beschädigte Piezos bei den Nano-Hybridpositionieren keine Gewährleistung übernommen wird. Ausgenommen hiervon sind Sachmängel gem. § 10, Abs 10.1 a.

10.2 Rechtsmängel

a) Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird OWIS auf ihre Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in einer für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch OWIS ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird OWIS den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen freistellen. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von OWIS sind vorbehaltlich Ziffer 9 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn

  • der Besteller OWIS unverzüglich von geltend gemachten Schutz oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet
  • der Besteller OWIS in einem angemessenen Umfang bei der Geltendmachung der Ansprüche unterstützt bzw. OWIS die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht
  • OWIS alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelung vorbehalten bleibt
  • der Rechtsmangel nicht auf eine Anweisung des Bestellers beruht
  • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat

 

§ 11 Haftung, Schadenersatz

11.1 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von OWIS infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere der Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 9 und 10 Ziffer 2 entsprechend.

11.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet OWIS – aus welchem Rechtsgrund auch immer – nur

a) bei Vorsatz

b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, durch Organe oder leitende Angestellte

c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

d) bei Mängeln, die OWIS arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat

e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OWIS auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

12.1 OWIS behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung der gegen den Besteller aus dem Liefervertrag zustehenden Ansprüche vor.

12.2 OWIS ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

12.3 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er OWIS unverzüglich davon zu benachrichtigen.

12.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist OWIS zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

12.5 Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann OWIS die Herausgabe des Liefergegenstandes nur verlangen, wenn OWIS vom Vertrag zurückgetreten ist.

12.6 Bei Weiterveräußerung der Ware durch den Erwerber ist dieser verpflichtet, die Betriebs- bzw. Montageanleitung von OWIS weiterzureichen.

 

§ 13 Datenschutz

13.1 OWIS bedient sich der elektronischen Datenverarbeitung und speichert zu diesem Zweck die personen- und geschäftsbezogenen Daten der Besteller im Rahmen des §28 Bundesdatenschutzgesetz.

 

§ 14 Urheberschutz

14.1 Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne usw., die von OWIS ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

§ 15 Entsorgung von Altgeräten

15.1 Entsprechend der Altgeräteverordnung (WEEE 2002/96/EC) nimmt OWIS alle Elektrogeräte im Sinne der WEEE, die wir nach dem 12. August 2005 erstmalig in den Bereich der EU ausgeliefert haben auf Wunsch des Besitzers unentgeltlich zur Entsorgung zurück.

15.2 Das Rücknahmeangebot gilt nur für komplette Geräte im Sinne der WEEE und nicht für Einzelteile, die sich auf dem Gebiet der EU befinden und nur, wenn diese keine gefährlichen oder toxischen Stoffe enthalten oder diesen ausgesetzt waren und nicht mit Müll verunreinigt sind.

15.3 Die für die ordnungsgemäße Entsorgung anfallenden Kosten übernimmt OWIS. Die Kosten für den Transport zu OWIS gehen zu Lasten des Rücksenders.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Staufen i. Br., Deutschland. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 16.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise das von den Vertragsparteien angestrebte Vertragsziel erreicht oder diesem wirtschaftlich am nächsten kommt.

16.3 Die Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Gültigkeit des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

16.4 Der Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht dem 03. November 2017.

Alle vorhergehenden Ausgaben verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

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